Neubauförderung ab 1.März 2023

Die Förderung zum "Klimafreundlichen Neubau" erfolgt in den KfW-Produkten: „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297) „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (298) und „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ (299). Es gibt zinsgünstige Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse. Die Vergabe der Kredite erfolgt analog den bestehenden BEG-Produkten ohne Beihilfe. Mehr unter www.kfw.de

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