In seiner Sitzung am 20. Dezember stimmte der Bundesrat für die 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung. Neu ist die Regelung, dass Autofahrer bald Leichtkraftroller und Leichtkrafträder mit 125 Kubikzentimeter und max. 11 KW (15 PS) Leistung fahren dürfen - prüfungs- aber nicht schulungsfrei. Der Gesetzgeber setzt neben der 5-jährigen Fahrpraxis im PKW und einem Mindestalter von 25 Jahren eine umfangreiche und sicherheitsorientierte Schulung in Theorie und Praxis voraus – verzichtet aber auf eine Prüfung. Damit eröffnet sich für viele Menschen in Deutschland die Möglichkeit, preis- und verbrauchsgünstige Mobilität zu nutzen, entweder als umweltfreundliche Verkehrsalternative im Großstadtverkehr oder als effiziente Individuallösung auf dem Land.
Page Main Section 3
Page Main Section 5
Zusammenarbeit
Wir unterstützen
Die ORTEC wirkt unterstützend in vielen Bereichen.
Zusammenarbeit
Service-Partner
Die ORTEC arbeitet mit Service-Partnern zusammen.
Socialshare Section