Freistaat fördert Wohneigentum im ländlichen Raum

Die Mitglieder der Staatsregierung haben in ihrer Kabinettssitzung vom 4. Dezember 2018 eine Richtlinie zur Förderung des Wohneigentums im ländlichen Raum beschlossen. Hierbei handelt es sich um die Gewährung eines staatlich geförderten Darlehens für die Schaffung, Erweiterung oder Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum im ländlichen Raum. Im nächsten Jahr stehen hierfür 40 Millionen Euro bereit.

„Mit dieser Förderrichtlinie bieten wir insbesondere jungen Familien eine attraktive Lebensperspektive im ländlichen Raum und tragen dazu bei, diesen insgesamt zu einem liebens- und lebenswerten Raum der Zukunft und Möglichkeiten weiterzuentwickeln“, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller heute in Dresden.

So sollen sowohl junge Menschen unterstützt werden, die im ländlichen Raum Wohneigentum erwerben oder errichten wollen, als auch ältere Menschen, die ihr Wohneigentum im ländlichen Raum sanieren oder altersgerecht umbauen wollen.

„Jede Familie und jede Person, die sich mit Wohneigentum an eine kleinere Gemeinde bindet, trägt zur Zukunft des ländlichen Raumes bei. Den Freistaat Sachsen machen schließlich zwei wichtige Säulen aus: unsere Städte und unser ländlicher Raum“, so Wöller. Wohneigentum sei darüber hinaus die beste Altersvorsorge und trage insbesondere im ländlichen Raum dazu bei, dass unter Umständen mehrere Generationen unter einem Dach, auf einem Grundstück oder in unmittelbarer Nähe zueinander leben könnten. Das wiederum werde auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für viele junge Menschen erleichtern, betonte Wöller.

Die Unterstützung besteht dabei nicht nur in einem zinsgünstigen Darlehen (aktuell 0,75 Prozent Zins), sondern auch in einer 25-jährigen Zinsbindung. Damit hat der Eigentümer eine besondere Sicherheit bei der Finanzierungsplanung. Zudem müssen die Darlehen nur nachrangig besichert werden. Insgesamt ist die Darlehensförderung damit auch in der aktuellen Niedrigzinsphase attraktiv.

Die Richtlinie „Wohneigentum im ländlichen Raum“ unterteilt sich in eine Bau- und eine Sanierungsfinanzierung:

Baufinanzierung:
Gefördert wird die Errichtung von Wohnraum, der Erwerb von bereits bestehendem Wohnraum sowie die Erweiterung von bestehendem Wohnraum. Dieser muss vom Zuwendungsempfänger selbst genutzt werden. Die Höhe des Förderdarlehens liegt in diesem Bereich zwischen 10.000 und 80.000 Euro.

Sanierungsfinanzierung:
Gefördert wird die Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum, das bereits im Eigentum des Zuwendungsempfängers steht und selbst genutzt wird. Hierzu zählen alle Maßnahmen, die den Wohnwert des selbstgenutzten Wohneigentums angemessen und zeitgemäß erhalten oder erhöhen. Die Höhe des Förderdarlehens liegt in diesem Bereich zwischen 8.000 und 40.000 Euro.

Neben der Voraussetzung, dass sich der Wohnraum im ländlichen Raum befinden und selbst genutzt werden muss, gelten folgende Fördervoraussetzungen:

  • Jährliche Summe der positiven Einkünfte eines Haushaltes darf bei Alleinstehenden 60.000 Euro nicht übersteigen.
  • Bei Ehe- bzw. Lebenspartnern darf diese Summe 100.000 Euro nicht übersteigen.
  • Der Betrag erhöht sich für jedes Kind um 10.000 Euro.
  • Das Darlehen hat eine Laufzeit von höchstens 25 Jahren und ist während der gesamten Laufzeit fest verzinst. Der bei Antragstellung geltende Zinssatz ist maßgeblich.

Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank ist die Bewilligungsstelle.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern, www.medienservice.sachsen.de

Mehr Informationen zur Wohnraumförderung im ländlichen Raum unter: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-m%C3%B6chten-ein-haus-bauen-kaufen-oder-modernisieren/wohneigentum-l%C3%A4ndlicher-raum.jsp

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