In seiner Sitzung am 20. Dezember stimmte der Bundesrat für die 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung. Neu ist die Regelung, dass Autofahrer bald Leichtkraftroller und Leichtkrafträder mit 125 Kubikzentimeter und max. 11 KW (15 PS) Leistung fahren dürfen - prüfungs- aber nicht schulungsfrei. Der Gesetzgeber setzt neben der 5-jährigen Fahrpraxis im PKW und einem Mindestalter von 25 Jahren eine umfangreiche und sicherheitsorientierte Schulung in Theorie und Praxis voraus – verzichtet aber auf eine Prüfung. Damit eröffnet sich für viele Menschen in Deutschland die Möglichkeit, preis- und verbrauchsgünstige Mobilität zu nutzen, entweder als umweltfreundliche Verkehrsalternative im Großstadtverkehr oder als effiziente Individuallösung auf dem Land.
NEU: Mit Autoführerschein 125er fahren
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